Nachhaltigkeitsbericht für Gesundheitseinrichtungen

Nachhaltigkeitsbericht für Gesundheitseinrichtungen

Längst ist klar, dass wir unsere Lebensgrundlage durch ein „weiter wie bisher“ zerstören werden. Auch Gesundheitseinrichtungen spielen hierbei eine bedeutsame Rolle, denn Nachhaltigkeit und Klimaschutz gehen Hand in Hand mit Gesundheitsvorsorge.

Im November 2022 hat die EU eine Richtlinie (CSRD) gebilligt, die den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen müssen, deutlich erweitert. Entscheidend dabei ist die zukünftige externe inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, er wird damit ähnlich wichtig wie der Finanzbericht.

Bisher konnten berichtspflichtige Unternehmen die Informationen entweder in den Lagebericht integrieren oder einen separaten nicht finanziellen Bericht erstellen. Die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen sind zukünftig ausschließlich als Anlage im Lagebericht zu veröffentlichen und vom Wirtschaftsprüfer zu testieren, wodurch die Verbindung von finanziellen und nicht finanziellen Berichtsaspekten verstärkt werden soll.

Stiftungen, Vereine oder KdöR haben in ihrer Satzung oder im Gesellschaftervertrag häufig einen Verweis auf Anwendung der „Rechnungslegung wie eine große Kapitalgesellschaft“ oder es gelten weitere entsprechende Verordnungen.

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist von Organisationen zu erstellen, die zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme ab 20 Millionen €
  • Umsatz ab 40 Millionen €
  • mindestens 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt.

Die intensive Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit in Gesundheitseinrichtungen ist daher nicht allein aus Rücksicht auf nachfolgende Generationen, sondern auch gesetzlich geboten. Für sämtliche Interessengruppen, wie Patient*innen, Angehörige, Mitarbeitende, Mitglieder des Aufsichtsrats oder Einweisende, rückt das Thema Nachhaltigkeit ebenfalls immer weiter in den Fokus.

Die Berichtspflicht für große Unternehmen gilt ab 2025. Der Nachhaltigkeitsbericht muss erstmals im Jahresabschluss am 31. Dezember 2025 enthalten sein.

Zuvor muss hierfür eine Strategie mit Zielen, Maßnahmen und Aufgaben ausgearbeitet und umgesetzt werden. Erst dann kann ein aussagekräftiges Reporting erfolgen. Zusätzlich ist kontinuierlich der eigene Status festzustellen.

Unsere digitalen Methoden und Instrumente können Ihnen hierbei helfen:

  • Mit dem ZielManager schaffen Sie die Voraussetzung, ein komplett fertiges Set aus Zielen und Indikatoren zu generieren, dieses individuell zu verändern und mit eigenen Maßnahmen und Aufgaben zu erweitern. Sie können Zielwerte dokumentieren und werden automatisch daran erinnert. Übersichtliche Reports mit Ampelsystemen und Kommentaren zeigen die Zielerreichung und Gründe für Nicht-Erreichen auf.
  • Per StatusCheck verschaffen Sie sich kontinuierlich einen Überblick, in welcher Ausprägung die einzelnen Kriterien der Nachhaltigkeit in welcher Priorität bekümmert werden.
  • Durch Pfad- und ProzesskostenManager und OptimierungsManager erhalten Sie schlanke und transparente Prozesse und können viele geforderte Kriterien umsetzen.
  • Der InnovationsManager unterstützt Ihren Innovationsprozess und dokumentiert, welche Innovationen Nachhaltigkeit fördern.
  • Der RisikoManager hilft Ihnen, über Risiken zu berichten, sie zu bewerten, zu steuern und zu kommunizieren.

Unsere erfolgreichen Handlungsmuster in Kombination mit innovativen, akademischen Weiterbildungen mit Hochschulzertifikat zum „Certified Workflow-Management System Professional“ unterstützen Sie bei der Umsetzung sämtlicher Kriterien des DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex).

Die mehrfach ausgezeichneten ClipMed Software-Tools bieten Ihnen individuelle Lösungen, um die kommenden Herausforderungen zu meistern.

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