Ambulantisierung von stationär erbrachten Leistungen

Ambulantisierung

Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit.

Ein Grund dafür ist die hohe Anzahl vollstationärer Fälle in Kliniken. Es stellt sich die Frage, ob nicht ein Teil dieser Patienten besser und kostengünstiger ambulant versorgt werden könnte.

Der Gesetzesgeber hat mit dem Anfang 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen auf dieses Potenzial reagiert.

Eine Verlagerung von stationären Fällen in den ambulanten Bereich ist aus medizinischer sowie ökonomischer Sicht sinnvoll und auch für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung unerlässlich. Aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung sollten die stationären Behandlungen auf komplexe Erkrankungen und Behandlungsformen fokussiert werden. Gleichzeitig sind die ambulanten Strukturen für medizinisch weniger schwierige Fälle auszubauen.

Um die Ambulantisierung von unnötig stationär erbrachten Leistungen zu fördern, soll für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung eingeführt werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft spricht von „ambulant-klinischen Leistungen“. Dabei handelt es sich um komplexere Eingriffe, die, je nach Verlauf und ärztlicher Einschätzung, ambulant oder kurzstationär durchgeführt werden, aber grundsätzlich Krankenhausstrukturen benötigen. Solche Fälle, die zwischen rein ambulant und rein stationär angesiedelt sind, sollen vergütungstechnisch als sog. Hybrid-DRGs neu abgebildet werden.

Das neue Vergütungssystem könnte zukünftig aus rein stationären (DRG), hybriden (Hybrid-DRG) und rein ambulanten (EBM) Fällen bestehen.

Eine Erweiterung des AOP- Katalogs würde eine für Krankenhäuser und niedergelassene Vertragsärzte einheitliche Vergütung der Leistungen enthalten, zu einer Kosten- und Ressourcenentlastung führen und somit die Ambulantisierung weiter vorantreiben.

Vertragsärztlich Niedergelassene könnten im Krankenhaus als Beleg- oder Honorarärzte ihre Patientinnen und Patienten mit der Hybrid-DRG Vergütung behandeln und so die Sektorengrenzen weiter verzahnen sowie dem Mangel an ärztlichem Personal entgegenwirken.

Ambulantisierung ist jedoch mehr als ein neuer AOP-Katalog. Die Einführung von Hybrid-DRGs würde die Abläufe im deutschen Gesundheitswesen erheblich verändern. Der gesamte Workflow ist neu zu gestalten.

Kliniken müssen ihre Prozesse und deren Kosten darauf ausrichten, da mit reduzierten Erlösen zu rechnen ist. Die Informationen aus herkömmlichen Kalkulationsverfahren, wo die Kosten angefallen sind, reichen hierfür nicht aus.

Die Prozesskostenrechnung geht einen Schritt weiter und beantwortet die Frage, wofür Kosten angefallen sind. Entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Aktivitäten in den einzelnen Prozessen erfolgt die Kostenzuordnung.

Die Prozesskostenrechnung ist notwendig, um den Prozess der Veränderung konstruktiv anzugehen und sich frühzeitig auf anstehende Reformen einzustellen. In Kombination mit unserer akademischen Weiterbildung mit Hochschulzertifikat steht Ihnen zukünftig die Planungskompetenz im eigenen Haus zur Verfügung.

Unsere mehrfach ausgezeichnete Software ClipMed unterstützt Sie bei der Planung der Ambulantisierung und liefert notwendige Informationen als Diskussionsgrundlage sowie übersichtliche Berichte zur Qualitätssicherung und -kontrolle Ihrer Prozesse bei den unterschiedlichen Behandlungen.

Informieren Sie sich hier über die ClipMed – Der Pfad- und Prozesskosten-Manager (PPM) sowie unsere softwarebasierte akademische Weiterbildung mit Hochschulzertifikat zum Certified Workflow-Manager in Health Care.

Bitte kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!