Arbeitsbedingungen Pflege

Arbeitsbedingungen in der Pflege

In Deutschland herrscht seit Jahren Pflegenotstand. Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen, in Krankenhäusern und insbesondere in der Pflege sind trotz erhöhter Aufmerksamkeit für die Branche im Großen und Ganzen schlecht geblieben. In den aktuellen Studien und in der Diskussion der Gesellschaft lässt sich feststellen, dass die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit der Berufswahl „Pflegekraft“ überwiegend hoch ist. Das Berufsbild als solches ist sehr positiv besetzt. Leider fällt die Beurteilung des individuellen Arbeitsplatzes dagegen deutlich schlechter aus.

Unter Arbeitsbedingungen sind alle Umstände und Einflüsse zu verstehen, welche auf die Erfüllung von Aufgaben einwirken. Hierzu zählen unter anderem die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, die Arbeitsorganisation, die Anerkennung von Leistung sowie persönlichem Engagement und die Zusammenarbeit im Team. Arbeitsbedingungen prägen den gesamten Arbeitsprozess und haben einen starken Einfluss auf die auszuführenden Tätigkeiten, die Arbeitsergebnisse und das Wohlbefinden der Pflegekräfte.

Für die Entstehung von Unzufriedenheit von Pflegekräften in Gesundheitseinrichtungen ist nicht nur das Gehalt verantwortlich. Ebenso entscheidend sind Faktoren wie Führungsstil, Autonomie, Wertschätzung, Unterstützung sowie zwischenmenschliche Beziehungen zu Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Nicht zuletzt ist auch der Stellenwert des Pflegepersonals im Krankenhaus, also die Positionierung der Berufsgruppe Pflege in Entscheidungsgremien des Hauses ist ein wichtiger Faktor. Viele Pflegekräfte melden zurück, dass sie vom Arbeitgeber und den Vorgesetzen nicht gut unterstützt und in ihrer beruflichen Entwicklung nicht gefördert würden. Zudem fühlen sie sich von der Arbeit im Krankenhaus häufig psychisch wie physisch stark belastet und erschöpft. Sie bemängeln, dass sie zur Erledigung der Aufgaben und für die Zuwendung zum Patienten nicht ausreichend Zeit haben und die anfallende Arbeit in der dafür vorgesehenen Zeit kaum zu schaffen ist.

Damit erhöht sich die Bereitschaft der Pflegekräfte, den Arbeitsplatz zu wechseln. Für die Klinik bedeutet das steigende Kosten für die Personalakquise, während andererseits die hierdurch entstehenden personellen Engpässe die Unzufriedenheit beim verbliebenen Pflegepersonal noch verstärken, denn die Pflegekräfte müssen oftmals über einen langen Zeitraum die personelle Unterbesetzung kompensieren. Das führt zu noch größerem Stress, Depressionen, Schlafstörungen und Burnout.

Der Negativspirale aus problematischen Arbeitsbedingungen und daraus folgendem Rückzug aus der Pflege ist entgegenzuwirken. Die Weichen für eine nachhaltig wirksame Verbesserungen müssen jetzt gestellt werden. Um die Chancen zu steigern, qualifizierte Pflegekräfte zu binden und die Zufriedenheit des Pflegepersonals zu erhöhen, müssen Kliniken ihre Attraktivität verbessern und die Arbeitsbedingungen der aufgezeigten Problembereiche nachhaltig optimieren. Nur so können die Kliniken der Abwanderung und Abwerbung ihres Personals von Wettbewerbern aus dem In- und Ausland entgegenwirken.

Um einen frühzeitigen Berufsausstieg der Beschäftigten in der Pflege zu vermeiden, sind insbesondere die individuellen Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeit, ausreichend Zeit für den Patienten, die Wertschätzung von Leistung und die Anerkennung durch Vorgesetzten sowie die reibungslose Organisation der Arbeitsabläufe.

Refinanzierung pflegeentlastender Maßnahmen übersteigt Investition

Pflegeentlastende Maßnahmen sind Teil des neuen Pflegebudgets, welches im Zuge des Pflegekräftestärkungsgesetz eingeführt wurde. Dabei können bis zu 4 % des Pflegepersonalbudgets zusätzlich abgerechnet werden.

Sofern das Krankenhaus ab dem Jahr 2020 Maßnahmen ergreift oder bereits ergriffene Maßnahmen fortsetzt, die zu einer Entlastung von Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen führen, ist von den Vertragsparteien nach § 11 zu vereinbaren, inwieweit hierdurch ohne eine Beeinträchtigung der Patientensicherheit Pflegepersonalkosten eingespart werden. Die Höhe der eingesparten Pflegepersonalkosten ist im Pflegebudget in einer Höhe von bis zu 4 Prozent des Pflegebudgets erhöhend zu berücksichtigen. Die Pflegepersonalkosten einsparende Wirkung von Maßnahmen nach Satz 6 ist vom Krankenhaus zu begründen und die Durchführung der Maßnahmen ist nachzuweisen.

Viele Kliniken verzichten bisher auf pflegeentlastende Maßnahmen, obwohl die Refinanzierung die Investitionskosten in vielen Fällen sogar übersteigt. Sie können beispielsweise eingesetzt werden, um Softwarelösungen und Weiterbildungen, die die stationäre Pflege nachweislich entlasten, zu refinanzieren.

Wie auch Sie in Ihrer Klinik bei den Arbeitsbedingungen mitsprechen und diese gestalten können, zeigen wir Ihnen in unserem digitalen Kursprogramm „Workflow-Management im Gesundheitswesen“. Sie erhalten innerhalb von 10 Hauptkapiteln notwendiges Wissen und entwickeln nach individuellen Lernfortschritt Ihre Kompetenzen aktiv selbst. Sie erkennen Zeitfresser in der Klinik und sind in der Lage den Workflow zu bewerten, damit Ihre Arbeitsabläufe besser und einfacher fließen, so dass Sie nicht mehr unnötig suchen, telefonieren, nachfragen, warten, laufen, etwas holen, doppelt machen oder korrigieren müssen.

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